Entgangene Einnahmen durch falsch berechnete oder nicht erhobene Übernachtungssteuer
Definition
In vielen deutschen Kommunen sind B&Bs, Hostels und private Unterkünfte verpflichtet, eine Übernachtungssteuer oder Tourismussteuer zusätzlich zum Übernachtungspreis zu erheben und an die Kommune abzuführen.[2][3][5] In Berlin wird die City Tax als Prozentsatz (7,5 %) auf den Übernachtungspreis berechnet; Zusatzleistungen wie Frühstück bleiben steuerfrei.[2] In Bremen beträgt der Satz 5 % des Netto‑Übernachtungspreises (ab 2026: 5,5 %).[3] Laut Überblicksartikeln erheben rund 95 % der deutschen Gemeinden mit Touristensteuer einen festen Betrag pro Person und Nacht, während z.B. Hamburg nach einem Stufenmodell in Abhängigkeit vom Übernachtungspreis besteuert.[5] Diese Heterogenität erfordert je Kommune eine korrekte Parametrisierung im PMS/Buchungssystem. In der Praxis führen manuelle Einstellungen und inkonsistente Handhabung über verschiedene Buchungskanäle dazu, dass die Steuer bei einzelnen Buchungen nicht berechnet oder zu niedrig angesetzt wird (SOFT‑LOGIK). Da der Unterkunftsanbieter gegenüber der Kommune Steuerschuldner ist,[1][2][3][5] muss er in solchen Fällen die Steuer aus seiner Nettoerlös‑Marge nachzahlen. Beispiel LOGIK: Ein Hostel in Berlin mit 300.000 € jährlichem Logisumsatz schuldet 7,5 % City Tax = 22.500 €.[2] Wenn aufgrund von Fehlern bei Direktbuchungen und Plattformen 10 % der Übernachtungen ohne korrekte City‑Tax berechnet werden, fehlen 2.250 €, die dennoch an das Finanzamt abzuführen sind – de facto ein Margenverlust von 0,75 % des Umsatzes. In Kommunen mit festen Beträgen pro Nacht (z.B. 2 € pro Person und Nacht) kann ähnliche Leakage auftreten, wenn bestimmte Ratenpläne/Mehrbettzimmer nicht korrekt mit der Personenanzahl multipliziert werden. Zusätzlich berichten Überblicksquellen, dass tourist tax sowohl auf über Plattformen als auch direkt vereinnahmte Buchungen korrekt in der Steuererklärung aufzuschlüsseln ist; die von Plattformen abgeführte Steuer ist nur ein Abzugsposten in der eigenen Deklaration.[5] Ohne saubere Trennung besteht das Risiko, dass Unternehmer fälschlich annehmen, Plattformen hätten die gesamte Steuer abgeführt, und deshalb zu wenig vom Gast erheben – das Delta tragen sie selbst.
Key Findings
- Financial Impact: Quantified: Typische Leakage‑Spanne 0,5–1,5 % des Jahresumsatzes aus Logis (z.B. 1.500–4.500 € pro Jahr bei 300.000 € Umsatz), weil Übernachtungssteuer bei 5–15 % der Buchungen nicht oder falsch erhoben und anschließend aus der eigenen Marge gezahlt wird (LOGIK basierend auf 5–7,5 % Steuersatz).[2][3][5]
- Frequency: Hoch bei kleinen und mittelgroßen Unterkünften mit mehreren Vertriebskanälen (OTAs, Direktbuchung, Walk‑ins) und ohne zentral gepflegte Tax‑Matrix je Kommune.
- Root Cause: Uneinheitliche kommunale Regeln und Sätze (fester Betrag vs. Prozentsatz, Einbezug von Geschäftsreisenden, Staffelmodelle); fehlende oder falsch gepflegte Steuerschemata in PMS/Channel‑Managern; Annahme, dass Plattformen die komplette Steuer handhaben; keine laufende Abstimmung zwischen erwarteter und tatsächlich vereinnahmter Steuer pro Monat.
Why This Matters
This pain point represents a significant opportunity for B2B solutions targeting Bed-and-Breakfasts, Hostels, Homestays.
Affected Stakeholders
Inhaber:in/Manager:in kleiner Hotels, B&Bs, Hostels, Revenue Manager (falls vorhanden), Buchhaltung/Backoffice, externe Steuerberater:innen
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Financial Impact
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Current Workarounds
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Methodology & Sources
Data collected via OSINT from regulatory filings, industry audits, and verified case studies.
Related Business Risks
Bußgelder und Nachforderungen wegen fehlerhafter City‑Tax‑Abführung
Produktivitätsverlust durch manuelle Erfassung und Meldung der Übernachtungssteuer
Rechtliche Risiken durch fehlerhafte Behandlung von Ausnahmen und Befreiungen
Nacharbeitskosten durch Inspektionsfehler
Gästeabbruch durch Zimmerverzögerungen
Kartendiebstahl und ungültige OTA-Zahlungsdaten
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